BLINK Fahrschule Luzern | AUTO UND MOTORRAD

 Du hast den Nothilfekurs bereits absolviert und möchtest jetzt die Theorieprüfung in Angriff nehmen? Super Idee! 🚀 Bevor du dich für die Prüfung anmelden kannst, musst du aber noch ein Gesuch für den Lernfahrausweis stellen. Leider funktioniert das bei den meisten Kantonen noch mit Papier und nicht digital... 🤦‍♀️ Daher haben wir unsere Ärmel «hindere-glitzt» und selber einen Online-Service extra für dich programmiert! 💪😱

 Füll einfach unser Onlineformular aus und wir schicken dir das ausgefüllte Gesuch mit einer persönlichen Anleitung per Post zu – inkl. Ausdruck deines Nothelferausweises, sofern du diesen bei uns absolviert hast. So kann nichts mehr schiefgehen! 😀

 Wer sich einmal damit beschäftigt hat, die Auto- oder Töffprüfung zu machen, kennt die Prozedur: Nothelfer, Theorieprüfung, Lernfahrausweis, VKU, praktische Prüfung und WAB-Kurs. Ziemlich kompliziert und unübersichtlich?! Das haben wir auch gedacht! Und deshalb – ✨TADAA✨:

 Ab Juli 2022 sind nohe und BLINK nicht mehr nur Schwesterunternehmen, sondern gemeinsam als BLINK unterwegs. Endlich können wir dich von A bis Z auf dem Weg zu deinem Führerschein begleiten und bestmöglich auf jede einzelne Hürde vorbereiten!

 Wie du es dir von nohe und BLINK bereits gewohnt bist, setzen wir uns weiterhin mit viel Herzblut und Engagement für eine abwechslungsreiche Ausbildung auf Augenhöhe ein und stellen dir top-motivierte und erfahrene Instruktor:innen und Fahrlehrer:innen zur Seite.

 Auch wenn viel Gutes beim Alten bleibt, haben wir in einigen Aspekten richtig Gas gegeben. Für unsere angehende Auto- und Motorradfahrer:innen gibt’s jetzt noch mehr Vorteile:

 Egal ob Nothilfekurs, Verkehrskundeunterricht oder in der Fahrlektion; mit vielen realitätsnahen Praxisbeispielen und neuen digitalen Hilfsmitteln gestalten wir die Kurse kurzweilig und unterhaltsam.

 Du möchtest mal eine andere Fahrlehrer:in ausprobieren? Oder den Kurs an einem anderen Ort besuchen? Kein Problem, da wir immer mehr Standorte aufbauen, können wir dir diese Flexibilität auch bieten! Einfach fragen – wir machen (fast) alles möglich.

 Das neue myBLINK-Portal begleitet dich durch die gesamte Fahrausbildung. Du kannst jederzeit nachschauen, wo du stehst und was deine nächsten Schritte sind. Zudem geben wir alles, um dich auf deinem Weg zum Führerschein zu motivieren. Bei Fragen, Ängsten oder Durchhängern sind wir auch immer persönlich für dich da!

 Und noch ein Hinweis für die alten Hasen unter euch: Wer den Nothilfekurs noch bei nohe absolviert hatte, kann ab sofort den Kursausweis kostenlos im myBLINK-Portal herunterladen. Zudem wartet dort ein 50 CHF BLINK Guthaben auf euch, das ihr für VKU, Fahrlektionen oder die BLINK Theorie App einsetzen könnt.

 Hast du’s gewusst? Wenn du bei uns den Nothelferkurs absolvierst, dann kannst du in jedem VIU Eyewear Store in der Schweiz einen kostenlosen Sehtest für dein Lernfahrgesuch machen – ganz ohne Voranmeldung!

 Gratis-Sehtest für den Lernfahrausweis: Ohne Termin, dafür mit dem BLINK Nothilfe-Ausweis, dem ausgefüllten Gesuchsformular und ID / Pass in jedem VIU Store der Schweiz.

 Kostenlose Bestimmung deiner Sehstärke: Bestimme deine exakten Sehwerte mit einem kostenlosen Sehtest bei VIU. Vereinbare hierfür einen Termin online.

 10 % Rabatt auf deine Brille: Ab einem Einkaufswert von 175 CHF und gültig in allen VIU Stores in der Schweiz, nicht kombinierbar mit anderen Rabattaktionen.

 Es ist auch kein Termin notwendig, wenn du einfach kurz für den Lernfahrgesuch-Sehtest vorbeigehen willst. Bitte bring dafür das ausgefüllte Gesuchsformular, eine ID oder einen Pass und den BLINK Nothelfer-Ausweis mit!

 Übrigens: Beim Papierkram mit dem Lernfahrgesuch helfen wir dir gern weiter. Bei uns kannst du das Gesuch einfach online ausfüllen und wir schicken es dir ausgedruckt mit einer persönlichen Anleitung per Post zu – voll easy!

 Wenn du deinen Nothelfer-Ausweis noch nicht in der Tasche hast, dann nichts wie los. Melde dich für einen Nothelferkurs in deiner Nähe an und profitiere von den BLINK-Vorteilen!

 Seit Februar 2019 spielt es keine Rolle mehr, ob du die Fahrprüfung mit einem handgeschalteten oder mit einem Automaten-Auto absolvierst. Nach bestandener Prüfung darfst du beides fahren – und es wird auch nicht mehr im Führerschein vermerkt. Doch welche Art sollst du jetzt lernen? 😱

 Wir empfehlen dir, die Fahrausbildung mit einigen Lektionen auf einem Automaten zu starten. So kannst du dich voll und ganz auf die Strasse und die anderen Verkehrsteilnehmer:innen konzentrieren.

Putzen

 Sobald du dich beim «Automatic fahren» sicher fühlst, ist es sinnvoll, wenn du ein paar Lektionen mit einem handgeschalteten Fahrzeug absolvierst, sodass du lernst, mit Kupplung und Schaltknüppel zu hantieren. Auch wenn immer weniger handgeschaltete Autos auf den Schweizer Strassen herumfahren – wenn du beides beherrschst, bist du für alles gerüstet!

 Da unsere Fahrschulflotte aus Automaten und geschalteten Autos besteht, können unsere Fahrlehrer:innen flexibel an deine Wünsche und Bedürfnisse eingehen. Die praktische Fahrprüfung kannst du dann problemlos mit den Automaten antreten und so einen zusätzlichen Stressfaktor eliminieren. Hier haben wir noch weitere Tipps für die praktische Autoprüfung!

 Hast du Angst vor Prüfungen? Und deine praktische Autoprüfung steht bevor? Keine Panik – wir wissen, was hilft! Wir geben dir hier ein paar wertvolle Tipps, wie du deine Nervosität in den Griff bekommst und das Ganze souverän meistern wirst.

 Bereite dich auf die praktische Fahrprüfung vor, indem du mit ähnlichen Bedingungen übst. Am Ende deiner Fahrausbildung führen unsere Fahrlehrer:innen mit dir eine Prüfungssimulation durch. Wenn du möchtest, kannst du diese Probeprüfung auch mit einer anderen Fahrlehrperson von BLINK machen. Dann hast du das «echte Feeling» einer praktischen Prüfung, da du den Prüfer resp. die Prüferin nicht kennst.

 Statt dich auf das Negative zu konzentrieren und darauf, was alles bei der Prüfung schieflaufen könnte, solltest du positiv denken. Sag zu dir selbst, dass du gut vorbereitet bist: Denke an alles, was du in deiner Fahrausbildung bisher gelernt hast und wie weit du schon gekommen bist. Nimm dir Zeit und visualisiere in deinem Kopf eine erfolgreiche Prüfung, um dein Selbstvertrauen zu stärken.

 Falls sich die negativen Gedanken trotzdem durchsetzen, lass sie einfach mal zu! Male dir für einen Moment das schlimmste Szenario aus, das du dir für die Prüfung überhaupt vorstellen kannst. Vielleicht kommst du nicht rückwärts in die Parklücke rein und machst einen Kratzer in das Auto? Oder du wirst während der Prüfung geblitzt? Und jetzt? Ist doch egal! Eigentlich ist doch auch das Schlimmste gar nicht wirklich schlimm, oder? Passieren kann dir nichts... Und ganz ehrlich: Das Schlimmste, was dir passieren kann, ist, dass du später eine witzige Geschichte zu deiner Autoprüfung erzählen kannst!

 Dein:e Fahrlehrer:in hat viel Erfahrung und weiss auch, wie du tickst. Er oder sie kann dir weitere wertvolle Ratschläge geben, wie du mit deiner Nervosität umgehen kannst. Vielleicht darfst du ein Glücksbringer im Auto platzieren? Oder ihr findet nützliche Eselsbrücken, damit dir bestimmt Fehler nicht mehr passieren können. Gemeinsam habt ihr bestimmt gute Ideen!

 Sorge dafür, dass du ausreichend Schlaf bekommst und du in den Tagen vor der Prüfung Stress minimierst. Plane aktive Pausen und Entspannungszeiten ein, um sicherzustellen, dass du ausgeruht und frisch in die Prüfung starten kannst.

 Atemtechniken sind eine effektive Methode, um Stress und Nervosität abzubauen. Nimm dir vor der Prüfung einige Minuten Zeit, um tief ein- und auszuatmen. So verbesserst du deine Konzentration und beruhigst deine Nerven.

 Während der Prüfung ist es wichtig, dass du defensiv fährst und dich nicht von äusseren Einwirkungen stressen lässt. Die Ampel wechselt gerade auf Gelb? Kein Problem – du hast alle Zeit der Welt! Es hat viel Verkehr und du kannst nicht in die andere Strasse einbiegen? Easy, dann warten wir mal ganz entspannt auf eine günstige Gelegenheit. Konzentriere dich einfach auf das, was vor dir liegt.

 Niemand ist perfekt und Fehler dürfen passieren – auch an der Fahrprüfung. Wenn dir ein Fehler passiert, dann ist das noch lange nicht das Ende oder bedeutet, dass du nicht bestehst. Solange du souverän auf die Situation reagierst und – je nach Kontext – dem Prüfungsexperten oder der Prüfungsexpertin den Fehler auch erklärst, dann muss das nicht ein Nachteil für dich sein! Bleibe einfach ruhig, fahre weiter und denke nicht ständig an den Fehler zurück.

 Egal, wie deine praktische Prüfung verläuft: Nimm dir im Nachgang Zeit, um deine Erfahrungen zu reflektieren und von ihnen zu lernen. Wie hast du dich gefühlt? Was hat dir in dieser Situation geholfen? Was solltest du in Zukunft eher vermeiden? So kannst du maximal von dieser Challenge profitieren und wichtige Learnings für die Zukunft mitnehmen.

 Und manchmal braucht es einfach noch ein bisschen Glück und Zuversicht. Wir wünschen dir jedenfalls ganz viel Erfolg bei deiner anstehenden Fahrprüfung und drücken dir die Daumen!

 Seit Januar 2021 ist es in der Schweiz gesetzlich vorgeschrieben, bei stockendem Verkehr oder Stau auf der Autobahn, eine Rettungsgasse zu bilden. Auch dann, wenn keine Rettungsfahrzeuge zu sehen oder zu hören sind. In diesem Beitrag erklären wir dir, wie du eine Rettungsgasse richtig bildest und was du sonst noch alles wissen musst.

 Im Jahr 2022 kam es auf Schweizer Autobahnen zu mehr als 1'500 Verkehrsunfällen mit Personenschaden. Die häufigsten Ursachen waren Ablenkung, Übermüdung oder das Nicht-Einhalten von Sicherheitsabständen. Schwerverletzte Personen sind in solchen Situationen leider keine Seltenheit.

 Damit man schnellstmöglich helfen kann und so die Überlebenschancen der verunfallten Personen steigen, müssen Ambulanz, Polizei, Feuerwehr oder andere Bergungsfahrzeuge ohne Behinderung am Unfallort eintreffen können. Meist bildet sich nach einem Verkehrsunfall auf der Autobahn ein langer Stau, der die Rettungskräfte oft vor grosse Herausforderungen stellt. Um ein schnelles Durchkommen zu ermöglichen, wurde das folgende Gesetz der Rettungsgasse (Artikel 36, Abs. 7 der Verkehrsregelordnung) eingeführt:

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